Die Mitgliedschaft setzt die Zeichnung von mindestens 1 Anteilsschein in der Höhe von 500 CHF sowie die Errichtung einer Eintrittsgebühr von 30 CHF voraus. Die Anzahl an Anteilsscheinen ist nicht beschränkt. Die Mitgliedschaft kann von allen natürlichen oder juristischen Personen erworben werden, die sich mit dem Zweck und den Leitwerten der Genossenschaft identifizieren können. Die Genossenschaftsanteile werden nicht verzinst.
Für die Verbindlichkeiten der Wohnbaugenossenschaft LeWina haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Jede Nachschusspflicht oder Haftbarkeit des einzelnen Mitglieds ist ausgeschlossen. Beim Austritt aus der Genossenschaft (nach frühestens 3 Jahren) werden die Anteilsscheine zinslos zurückbezahlt.
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